Patentstreit Samsung gegen Apple: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 und 8.9

© Rainer Sturm / PIXELIO

Der Patentstreit zwischen Samsung und Apple geht weiter: Ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 und 8.9 wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern erneut bestätigt. Samsung verliert damit einen wichtigen Patentstreit gegen Apple – zumindest in Deutschland. Das Düsseldorfer Landgericht hatte dem Hersteller Samsung bereits vor einigen Monaten den Verkauf beider Tablet-PC Versionen untersagt, damals aufgrund auffälliger Ähnlichkeiten im Design zwischen den Samsung Versionen und dem iPad von Apple. Gestern entschied das Gericht, Samsung verstoße mit dem Galaxy Tab 10.1 und 8.9 gegen deutsches Wettbewerbsrecht. Es nutze mit unlauterer Nachahmung den Ruf und die Wertschätzung von Apples iPad aus.

Die Klage von Apple hatte sich zwar ursprünglich gegen einen Verstoß des Geschmacksmusters gerichtet, trotzdem dürfte der Konzern mit dem Urteil mehr als zufrieden sein. Nicht die Ähnlichkeit des Designs hat Samsung letztendlich den Sieg im Patentstreit gekostet, sondern vielmehr die „Ausbeutung des Rufs des Originals“, so die Richter. Damit revidierte das Gericht sein erstes Urteil, bei dem es eine Geschmacksmusterverletzung festgestellt hatte. An dem Verkaufsverbot beider Versionen wird sich für Samsung auf dem deutschen Markt nichts ändern.
Das Urteil gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9 gilt jedoch nicht europaweit. Erst vergangene Woche hatte ein Gericht in Den Haag entschieden, dass der Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in den Niederlanden weiterhin erlaubt sei. Abzusehen ist, dass Apple und Samsung sich auch weiterhin um Design- und Patentrechte streiten werden. Gegen die Nachfolgeversion von Samsung, das Galaxy Tab 10.1N liegt zwar bisher keine einstweilige Verfügung in Deutschland vor, eine Klage von Apple dagegen schon.

Samsung hatte das Galaxy Tab 10.1N vergangenen November aufgrund des Patentstreits speziell für Deutschland auf den Markt gebracht. In einem ersten Urteil entschied das Düsseldorfer Gericht, die Nachfolgeversion dürfe auch weiterhin in Deutschland vertrieben werden. Doch auch dieser Patentstreit geht in die nächste Runde. Am 9. Februar will sich das Oberlandesgericht Düsseldorf endgültig zu dem neuen Modell äußern.

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