Entscheidung des BGH: Nutzung fremder Marken im Rahmen von Adwords ist zulässig
Die Nutzung fremder Marken in Rahmen einer Adwords-Kampagne ist zulässig, wenn für einen normalen Internet-Nutzer nicht nahegelegt wird, dass eine Beziehung zwischen dem Werbetreibenden und dem eigentlichen Markeninhaber besteht.