Datenschutzerklärung dringend nachbessern

Und mal wieder gibt es eine Gesetzesneuerung, die konkrete Auswirkungen auf viele Website-Betreiber hat. Es geht um Datenschutzerklärungen und um mehr Transparenz für den Nutzer. Diese eigentlich sehr begrüßenswerte Maßnahme für den Verbraucherschutz verursacht allerdings auch zusätzlichen Aufwand für Website-Betreiber, wenn sie die Gefahr einer Abmahnung vermeiden wollen. Wir erklären, was es mit dem Gesetz auf sich hat und was nun zu tun ist.Datenschutzerklärung

Das neue Gesetz

Der Name des neuen Gesetzes lautet: „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“. Trotz oder gerade wegen des sehr langen Namens bleibt zunächst unklar, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Ziel des Gesetzes ist es, den Verbraucherschutz im Netz zu verbessern, um leichter und effektiver gegen unseriöse Unternehmen vorgehen zu können. Dies soll vor allem durch eine transparente Datenschutzerklärung gewährleistet werden. Deshalb müssen von nun an fast alle Website-Betreiber über eine ausführliche Datenschutzerklärung verfügen. Es sind also nicht nur Unternehmen von dem Gesetz betroffen, sondern jegliche Website, die in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet.

Das gilt nicht nur für klassische personenbezogene Daten wie Name, Adress- und Kontaktdaten, sondern auch für Daten, die über den Facebook-Button oder Google Analytics übertragen werden. Auch abgespeicherte IP-Adressen der Seitenbesucher gelten in diesem Zusammenhang als personenbezogene Daten.

Umgang mit den Daten

Aus der Sicht des Gesetzgebers ist die Angabe, welche Daten erhoben werden, jedoch nicht ausreichend. Auch der Umgang mit den Daten muss eindeutig erklärt werden. Laut der neuen Gesetzgebung muss somit zum Beispiel auch darüber Auskunft gegeben werden, was mit den Daten geschieht, die in ein Kontaktformular eingetragen werden. Werden die personenbezogenen Daten möglicherweise sogar an andere Unternehmen oder Dienstleister wie Banken oder Paketdienstleister weitergegeben? Solche Fragen gilt es transparent und für jeden Nutzer frei zugänglich zu beantworten.

Trennung von Impressum und Datenschutzerklärung

Besonders wichtig für die Transparenz der Datenschutzerklärung ist deshalb die Erreichbarkeit der Informationen. Aus diesem Grund muss die Datenschutzerklärung von nun an einzeln abrufbar und auf Anhieb mit nur einem Klick von jedem Besucher zu finden sein. Es sind somit zwei separate Seiten für Datenschutz und Impressum auf einer Website erforderlich.

Was als Website-Betreiber zu beachten ist

Da die meisten Websites in irgendeiner Form Daten erheben bzw. verarbeiten, zum Beispiel über das Kontaktformular, Google Analytics, Cookies etc., sind sie betroffen und müssen über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen.

Ist die Datenschutzerklärung dann erst einmal rechtssicher, muss dafür gesorgt werden, dass sie über eine eigene Seite erreichbar ist und nicht, wie in der Regel, in das Impressum integriert. Andernfalls könnten Abmahnungen die Folge sein.

Wenn auch Sie noch nachsteuern müssen oder sich unsicher sind, berät unsere Kollegin Pia Neudahm Sie gerne.

Pia Neudahm
Akquise & Marketing
interface medien GmbH
Scheibenstraße 119
48153 Münster
Tel.: +49 251 9 19 59 - 0
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Jochen Meiring hat seinen M.A. in Kommunikationswissenschaft an der WWU Münster gemacht. Als Experte für Content Marketing setzt er sich immer wieder mit neuen Trends im Onlinemarketing auseinander. Seine Kreativität und Neugier kann er in den unterschiedlichsten Kundenprojekten und im Blog von interface medien ausleben.